“Außenbereich“ sagen Verwaltungsbeamte, wenn sie Natur und Landschaft außerhalb von Ortschaften meinen. Wo sie eine unbebaute, nicht verplante Fläche ausmachen, sehen viele Bürger eine wertvolle und schützenswerte Kulturlandschaft. Für Bagger tabu ist sie deshalb nicht. Das Baugesetz regelt im Detail, wer dort ausnahmsweise bauen darf. Manches Vorhaben in der Natur ist unverzichtbar, zum Beispiel die Verlegung von Versorgungsleitungen, andere sind umstritten wie die Aufstellung von Windrädern.