Der Schutz der Kulturlandschaft ist eine im Rheingau unbestrittene Notwendigkeit.

Der Schutz der Kulturlandschaft ist eine im Rheingau unbestrittene Notwendigkeit. Was darunter genau zu verstehen und wie bestehende Regelungen auszulegen sind, darüber gehen die Meinungen aber weit auseinander. Der Bau eines Aussiedlerhofes inmitten der Eltviller Weinberge und die Pläne für eine Maschinenhalle der Staatsweingüter haben eine Debatte entzündet, die den Rheingau noch lange beschäftigen dürfte. Auch die hiesigen Bundespolitiker sind gefragt, denn es geht vor allem um eine umstrittene Passage im Baugesetzbuch, die landwirtschaftliche Bauvorhaben außerhalb der Ortschaften mit Einschränkungen privilegiert.

Aus Berlin hat der Taunussteiner SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rabanus „die Ereignisse rund um die aktuellen Bauvorhaben mit großem Erstaunen verfolgt“, wie er schreibt. Rabanus setzt allerdings einen anderen Akzent als die meisten anderen Kritiker der Vorhaben und beklagt im Hinblick auf die Aufstellung von Windrädern und den Bau von Rheinbrücken im Umgang mit der Rheingauer Kulturlandschaft eine „nicht nachvollziehbare Doppelmoral“.

Interpretation des Baugesetzbuches

Vor allem Winzer und Repräsentanten der CDU reklamierten für sich ein hohes Engagement zugunsten des Landschaftsschutzes. „Wenn es um Bauprojekte in schützenswerten Weinbergslagen oder gar um den Bau einer Rheinbrücke bei Rüdesheim geht, wollen die politisch Verantwortlichen und leider auch einige Winzer vom Landschaftsschutz aber nichts mehr hören“, kritisiert Rabanus. Gerade in Eltville häuften sich diese Beispiele, obwohl die Hoffnung nach dem Streit um die Steinberg-Kellerei der Staatsweingüter im Jahr 2008 eine andere gewesen sei. Rabanus sieht Bürgermeister Patrick Kunkel (CDU) gefordert, den Dialog aller Beteiligten zu fördern. Das sei jedoch immer wieder versäumt worden.