Weißflächen im Rheingau
Regierungspräsidium will Verfahren zur Ausweisung von Windkraftflächen beschleunigen

RHEINGAU (bad). „Trickserei“, „Mogelpackung“, „Irreführung des Betrachters“ – das ist für den Verein Kulturlandschaft Rheingau und die Wählergruppe ZfB in Geisenheim der neueste Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien, der „Weißflächen“ im Rheingau vorsieht. Der Begriff solle suggerieren, dass diese Flächen frei von Windrädern blieben, was nicht der Fall sei.

Weißflächen im Teilplan auszuweisen, sei ein reiner Verfahrensvorschlag des Regierungspräsidiums, um die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft, die sich nun schon einige Jahre hinziehe, zu beschleunigen, so Guido Martin, Sprecher des Regierungspräsidiums. Sie diene nicht der Irreführung und sei auch keine neue Erfindung. Bereits bei der Aufstellung des Regionalplans 2010 habe es 71 Weißflächen gegeben – Flächen, über die in gesonderten Verfahren entschieden worden sei.

Pro Kulturlandschaft und ZfB kritisieren „Irreführung“

Als Weißflächen sollen alle Flächen im Teilplan Erneuerbare Energien ausgewiesen werden, die nach der zweiten Offenlage verändert wurden. Dabei ist es unerheblich, ob die Vorrangflächen im Vergleich zum zweiten Entwurf des Teilplans von 2016 größer oder kleiner wurden. Entscheidend ist, dass die Flächen nach der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken verändert wurden. Sie müssen dann in eine dritte Offenlage. 0,7 Prozent der Flächen sind dies nach Auskunft Martins. 99,3 Prozent der Vorrangflächen im Regierungsbezirk Darmstadt seien nach der Abwägung unverändert geblieben. Sie könnten, wenn es die Regionalversammlung Südhessen in ihrer Sitzung im Juni so beschließt, zum Genehmigungsverfahren bei Wirtschaftsministerium vorgelegt werden und müssten nicht gemeinsam mit den veränderten Flächen erneut in die Offenlage.

Im Vergleich zum zweiten Entwurf des Teilplans gab es nach der Abwägung der Stellungnahmen im Rheingau einige Änderungen. Es wurden Vorrangflächen gestrichen oder mit anderen zusammengelegt. Manche Flächen wurden erweitert, andere reduziert. Unter dem Strich sah die Vorlage für die Regionalversammlung nach der Abwägung rund 32 Hektar Vorrangfläche mehr vor als der zweite Entwurf – insgesamt 852 Hektar. Drei Flächen, in Walluf und Martinsthal, Eltville und Kiedrich sowie Oestrich-Winkel und Schlangenbad, sollen nach dem Entwurf als Vorrangflächen im Teilplan bleiben. Die beiden Vorrangflächen bei Stephanshausen und im Oestrich-Winkeler Stadtwald werden nach dem Vorschlag des Regierungspräsidiums Weißflächen. Ob sie wachsen, schrumpfen oder ganz aus dem Teilplan herausfallen, soll dann das weitere Verfahren zeigen.

Pro Kulturlandschaft Rheingau und die ZfB fordern erneut, dass sämtliche Vorrangflächen für Windräder im Rheingau gestrichen werden. Mit dem Prädikat Schutzwald wollen einige Kommunen dies erreichen. Oestrich-Winkel behält sich zudem eine Klage gegen den Teilplan vor. In Geisenheim, so die ZfB, sehen aber weder der Bürgermeister noch die übrigen Fraktionen Handlungsbedarf, weil es die Stadtverordneten auf den ausschließlich städtischen Flächen selbst in der Hand hätten, ob Windräder gebaut würden oder nicht. Durch die angespannte Haushaltslage, so fürchtet die ZfB, könnten die Stadtverordneten wieder an einen Punkt gelangen, an dem „Projektierer schnelle und planbare Einnahmen versprechen“.