Entwurf/Vorentwurf 2025 des Regionalplans Südhessens und Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit mach dem Raumordnungsgesetz 2008
Zu Kapitel 7 – Wasser und Kapitel 8 – Ver- und Entsorgung
Der Taunuskamm stellt über seine gesamte Länge eine geologische Besonderheit dar, dahingehend, dass die Gesteinsschichten hervorragende Trinkwasserspeicher sind! Die Städte Wiesbaden, Bad Homburg, Oberursel, Bad Soden, Königstein u.A. entnehmen Trinkwasser in erheblichen Mengen aus diesen Trinkwasserspeichern, beispielweise über Stollen. Es gelangt somit auf kurzem Weg Trinkwasser von dem Trinkwasserspeicher zum Benutzer des Trinkwassers. Auf Fernwasser – Riedwasser – muss nur in reduziertem Maße zurückgegriffen werden.
Ungeachtet der Tatsache, dass auch der Rheingau in dessen Bereich des Taunuskamms diese Trinkwasserspeicher hat, und dies detailliert bekannt ist, lässt man bisher diese Trinkwasserressource außeracht. Allenfalls in geringem Maße, wie in der Gemeinde Kiedrich, greift man auf diesen Trinkwasserspeicher zurück.
Der Entwurf/ Vorentwurf 2025 des Regionalplans Südhessens weist in der Teilkarte 1 im Bereich des Taunuskamms zwischen Walluf und Rüdesheim nur in sehr untergeordnetem Umfang Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz aus.
Es wird im Rahmen dieser Stellungnahme gebeten, den Taunuskamm im Verlauf zwischen Walluf und Rüdesheim, konkret den Taunuskamm und die sich südlich (zum Rhein hin) und nördlich an den Kammverlauf anschließenden Gebiete, gemäß Z 7.1.1-5 als Vorranggebiete für den Grundwasserschutz festzulegen und in der Karte darzustellen, zumindest gemäß G 7.1.1-4 als Vorbehaltsgebiete für den Gewässerschutz festzulegen und in der Karte darzustellen.
Es wird ferner dringend beim RP Darmstadt angeregt, die Einführung einer Trinkwasserversorgung des Rheingaus aus den Trinkwasserspeichern des dortigen Taunuskamms auf die politische Agenda zu setzen! – Die Zeit drängt, siehe die aktuelle Presseberichterstattung im Wiesbadener Kurier (WK) vom 27.11.2025, Seite 6 „Konzept: Der Rheingau als Schwamm“, Hochschule Geisenheim).
Auf die Ausführungen im Entwurf unter 7 Wasser, G7.1.-1-2 Grundwasserneubildung, G7.1.1-4 Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz und Z7.1.1-5 Vorranggebiete für den Grundwasserschutz, nebst deren Regionalplanerische Begründung im Entwurf unter 7.1.2.1 wird Bezug genommen.
Verwiesen wird unter 8 Ver- und Entsorgung des Entwurfs auf die Ausführungen unter G8.1.1-4. Hiernach soll die Wassergewinnung dezentral erfolgen und durch Fernwasserbezug ergänzt oder ersetzt werden, wenn dies aus Mengen- oder Gütegründen bzw. aus wirtschaftlichen oder ökologischen Gründen geboten ist. – Die Kommunen Wiesbaden, Bad Homburg und Andere, die sich des Trinkwassers aus den Speichern des Taunuskamms bedienen, zeigen, dass diese Art der Trinkwasserversorgung wirtschaftlich ist, günstiger als der Fremdbezug (siehe deren Haushaltspläne).
Nachfolgend zum vorstehenden Vortrag folgende detaillierteren Informationen, die der Stadtbildverein Eltville in den letzten beiden Jahren zusammengetragen hat:
Unstrittig ist, dass derzeit die örtlichen Gewinnungsanlagen im Rheingau-Taunus-Kreis überwiegend nicht für die Versorgung der Kommunen ausreichen. Im Rheingau-Taunus-Kreis sind nur Aarbergen, Kiedrich und Niedernhausen autark. Alle anderen Kommunen erhalten über den WBV-Rheingau-Taunus Zulieferungen aus dem Hessischen Ried.
Betrachtet man den Bevölkerungszuwachs im Rhein-Maingebiet sind in sieben der neun Versorgungsgebiete teils deutliche Zuwachsraten zu erwarten. So ist trotz aller Sparmaßnahmen ein erhöhter Wasserbedarf zu erwarten.
Zudem besteht derzeit insbesondere in Trockenjahren und Ausfallsituationen in der Rhein-Main-Region ein Wassermengenrisiko. Dies betrifft vorrangig den zentralen Verdichtungsraum mit den Versorgungsgebieten Frankfurt / Vordertaunus und Region Wiesbaden/Rheingau. Die beigefügte „Wasser-Bilanz-Risiko-Karte“ zeigt, dass das Hessische Ried deutschlandweit die Region mit dem höchsten Risiko im Hinblick auf Wasserverfügbarkeit und Nutzungskonflikte ist (WADKlim-Abschlussbericht 2024). Wenn man bedenkt, dass die Wasserversorgung des Rheingaus ohne das Wasser aus dem Ried zusammenbricht, dann wird klar: Der Rheingau hat ein grundsätzliches Problem im Hinblick auf eine verlässliche Wasserversorgung; Denn man darf davon ausgehen, dass im Konfliktfall vorrangig die Metropole Frankfurt mit Wasser versorgt wird und die Rheingauer Bevölkerung mit seinen Winzern auf der Liste recht weit unten steht.
Die örtliche bzw. ortsnahe Wassergewinnung hat einen gesetzlichen Vorrang vor dem Fremdbezug von Wasser, wenn eine wasserwirtschaftliche, technische und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung möglich ist (§ 50 (2) WHG). Diesem gesetzlichen Auftrag wird u.E. im Rheingau nicht gefolgt.
In dem Gutachten „Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region (Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main – WRM)“ findet man nur eine sehr allgemein gehaltene Aussage über den Rheingau: „Wegen der hydrogeologischen Situation im Taunus sind die örtlichen Gewinnungsanlagen im Rheingau-Taunus-Kreis überwiegend nicht für die Versorgung….ausreichend.„
Die Studie „Wasserversorgung Eltville (Rheingauwasser GmbH)“ kommt zu dem Schluss, dass “nur Areale mit Quartärsedimenten erschließungswürdig seien…… und dass über die bestehenden Brunnen Eltvilles keine Erschließungsareale anzutreffen seien.
Diese Studienergebnisse können nicht unwidersprochen bleiben, da sie die hydrogeologischen Gegebenheiten unzureichend abbilden. Unerwähnt bleibt der Taunusquarzit des Taunuskammes, in den z. B. das Stadtgebiet von Eltville weit hineinreicht. Bekanntermaßen hat sich im Kamm des Taunus über Jahrmillionen eine einmalige hydrogeologische Besonderheit herausgebildet: Ein Kern aus stark zerbrochenem Quarzit wird am Boden und an den Seiten von wasserdichtem Schiefer umschlossen, so dass gewaltige natürliche Grundwasserspeicher entstanden sind. Diese geologischen Strukturen kann man sich als überdimensionale Badewannen vorstellen, die mit Steinen gefüllt und nach oben offen sind, so dass sie Niederschläge sammeln und speichern können. Seit dem 19. Jahrhundert weiß man, dass sich solche Badewannen von Bad Homburg im Osten bis nach Rüdesheim im Westen aneinanderreihen.
Der Geologe Carl Koch schlug für Wiesbaden vier sogenannte Tiefstollen vor, die in den Jahren 1875 bis 1910 realisiert wurden. Im östlichen Taunus folgte man der Stadt Wiesbaden und baute ebenfalls Wasserstollen, so dass den Gemeinden Bad Homburg, Oberursel, Bad Soden, Friedrichsdorf, Kronberg, Schönberg, Falkenstein, Königstein und Ansbach aus 15 Stollen täglich etwa 15.000 cbm zulaufen.
„Nur der Rheingau läßt dieses große Geschenk der Natur unbeachtet schlummern, aus diesem Teil des Taunus (Rheingautaunus vom Walluf-Bach bis Rheintaldurchbruch) mit einigen Stollen (3 bis 5), Wasser von allerbester Beschaffenheit in einer Menge von 7.000 bis 10.000 cbm täglich durchschnittlich, in der Spitze bis zu 15.000 cbm und mehr zu gewinnen.“ (Franz Michels, Jb. Nass. Ver. Naturk. 100; S. 36-42, Wsb. 1969)) Diese Fördermengen aus dem Taunus würden ausreichen, die Bewohner des Rheingaus mit „bestem Trinkwasser“ zu versorgen!
Es ist wichtig anzumerken, dass es keine technischen/geologischen Gründe sind, die dem Bau von Wasserstollen entgegenstehen, sondern das bisherige Credo, „dass der erforderliche Mehrbedarf aus der wesentlich billigeren Grundwasseranreicherung aus Rhein und Main zu decken sei.“ Wir sind der Meinung, dass die Klimaerwärmung keinen Raum lässt für das Verharren im jetzigen Zustand und fordern ein unvoreingenommenes Herangehen an das Thema Trinkwasserversorgung für den Rheingau, unter Einbeziehung des „Wasserspeichers Taunus“.
Eine Überarbeitung der Wasserschutzgebiete ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Dabei sind wir uns der Problematik bewusst, dass Wasserschutzgebiete vielfach für den erforderlichen Schutz der Grundwasser-Ressourcen nicht ausreichen, denn in der Praxis kann der Vorrang der Wasserversorgung vor anderen Nutzungen oft nicht durchgesetzt werden.