Pressemitteilung : Stadtbildverein fordert frühzeitige Bürgerbeteiligung an der aktuellen Änderung des Flächennutzungsplans in Eltville
Die Stadt Eltville bewirbt sich um den Nachhaltigkeitspreis der Bundesrepublik Deutschland. Der Begriff Nachhaltigkeit wird definiert als ein Schlagwort im Rahmen von Konzepten mit denen u.a. „… eine stärkere Teilhabe aller Beteiligten an gesellschaftlichen Prozessen angestrebt wird…“ Der Stadtbildverein vermisst diese Beteiligung der Bürger am aktuellen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans Flächennutzungsplan. Nach § 3 Baugesetzbuch ist „die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben“. Seit Monaten ist bekannt, dass ein neuer Flächennutzungsplan erstellt wird, bisher gab es jedoch keine öffentliche Einbindung der Eltviller Bürger. Wir fordern eine Diskussion im Vorfeld, und nicht erst dann, wenn die Pläne auf dem Tisch liegen.
Inhaltlich stellt der Verein aufgrund der bisherigen Entwicklungen drei Forderungen auf:
1. Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes Eltville Sonnenberg/Steinheim:
Wir wiederholen unsere Forderung nach einem Landschaftsschutzgebiet. Auf unser Initiativschreiben an den RP wurde lapidar vom Regierungspräsidium darauf hingewiesen, das im Jahr 2008 das Landschaftsschutzgebiet „Rhein- Taunus“ aufgehoben wurde, da „inzwischen genügend naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen und gesetzliche Biotopschutz Vorschriften vorlägen.
Zudem würden die Möglichkeiten einer Bebauung in der Regel über Flächennutzungs- und Bebauungspläne gesteuert. Im Rahmen der Aufstellung dieser Pläne, aber auch bei sogenannten privilegierten Außenbereichsvorhaben wie Aussiedlerhöfen würden die naturschutzrechtlichen Belange geprüft.“
Dieser Aussage können wir nur vehement widersprechen, da die Behörden die Prüfung dieser Belange und die Auslegung der § 35 und § 36 des Baugesetzbuches höchst großzügig gestalten und damit die Kulturlandschaft unzureichend geschützt wird. Beispielhaft seien hier die Aussiedlerhöfe Hirt Gebhardt (Eltville) und Kessler (Hallgarten) genannt, deren Genehmigung sowohl die Bauaufsicht in Bad Schwalbach als auch das Regierungspräsidium in Darmstadt als unbedenklich einstuften.
2. Keine neuen Baugebiete in Eltville:
Leider wurden in den letzten Jahren in Eltville viel zu schnell und zu großzügig umfangreiche Baugebiete genehmigt, die erhebliche Kosten und Probleme bei der Erstellung der Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen und Parkplätze nach sich zogen. Das Wachstum von Eltville, aber auch anderen Gemeinden im Rheingau, führt schon jetzt zu einem erhöhten Verkehrsdruck und voraussehbaren Kollaps des Verkehrs auf den Bundesstraßen. Dies muss in der Gesamtkonzeption berücksichtigt werden. Wir fordern eine vorausschauende Planung, ein allenfalls gemäßigtes Wachstum unserer Stadt, damit Eltville als Naherholungsraum für das Rhein-Main-Gebiet attraktiv und für die Bewohner lebenswert bleibt.
3. Streichung der Trasse für die Nordosttangente:
Eine vorliegende Studie der Verkehrsplaner belegt, dass die Nordosttangente für den Verkehrsfluss in der Stadt überflüssig ist, sie macht nur dann Sinn, wenn das Baugebiet „Mönchhanach II“ erschlossen werden soll. Eine Straße, die wieder ein großes Weinbergsgelände im Eltviller „Sonnenberg“ durchschneidet und mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, im Nachhinein aber nur als Erschließungsstraße dient, lehnen wir ab.