WK Berichterstattung: Stadtbildverein zweifelt an rechtmäßiger Genehmigung für die Aussiedlung des Weingutes Keßler
Der Verein zur Erhaltung des Eltviller Stadtbildes und der Eltviller Rheinuferlandschaft beschränkt sich nicht nur auf das Anprangern von Missständen in der eigenen Stadt. In einem Schreiben bittet der Verein jetzt das Regierungspräsidium in Darmstadt als Obere Bauaufsichtsbehörde, die Genehmigung für die Aussiedlung des Weinguts Keßler unweit des Rebhangs in Hallgarten zu überprüfen. Nach Auffassung des Stadtbildvereins hätte das fast fertiggestellte Bauvorhaben vom Kreisbauamt nie genehmigt werden dürfen. Die Sprecherin des Rheingau-Taunus-Kreises, Maritta Borhauer, versichert dagegen, dass das Kreisbauamt gar nicht anders konnte, als die Erweiterung der Kelterhalle samt Gutsausschank mit Vinothek und Betriebsleiterwohnung nach Paragraf 35 Baugesetzbuch zu genehmigen. Dort sind Aussiedlungen als privilegierte Bauvorhaben geregelt.
Eltviller verweisen auf Bundesverwaltungsgericht
Nach Auffassung des Stadtbildvereins hätte die Genehmigung versagt werden müssen. Das Bundesverwaltungsgericht habe in einem Beschluss von 1989 klar festgestellt, dass eine Schank- und Speisewirtschaft eines Winzerbetriebs im Außenbereich nicht an der Privilegierung teilnehme. Der Gutsausschank, den das Weingut Keßler gebaut habe, sei im Gegensatz zu einer Straußwirtschaft als gastronomischer Gewerbebetrieb einzustufen. Anders als eine Straußwirtschaft stelle ein Gutsausschank im Außenbereich weit höhere Anforderungen an die Verkehrserschließung, die Ver- und Entsorgung oder die öffentliche Beleuchtung. Deshalb bedürfe es für derlei Vorhaben eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, den es für die Bebauung in Hallgarten jedoch nicht gebe. Somit sei die Baugenehmigung rechtswidrig.
Der Stadtbildverein verweist außerdem darauf, dass Gaststätten im Außenbereich mit Standortvorteilen wie einer leichteren Anfahrt oder genügend Parkplätzen den gastronomischen Betrieben im Ortskern Konkurrenz machen. Vor allem aber hätte der weithin sichtbare „Sonderbau“ unter dem Aspekt der Landschafts- und Denkmalpflege nicht genehmigt werden dürfen, so der Stadtbildverein, der beanstandet, dass die Denkmalpflege laut eigener Auskunft nicht in das Genehmigungsverfahren eingebunden gewesen sei. Das weist die Kreissprecherin zurück. Die Denkmalpflege sei wie alle weiteren Fachbehörden am Genehmigungsverfahren beteiligt gewesen und habe eine positive Stellungnahme abgegeben, erklärte Borhauer.
Das Kreisbauamt teilt auch nicht die Auffassung des Stadtbildvereins, dass die Erweiterung der Kelterhalle um eine Überdachung für Geräte in Anbetracht der Größenverhältnisse des gesamten Baus ganz offensichtlich nur eine Alibifunktion habe. Der Bau sei privilegiert mit der Begründung, dass der Gewerbebetrieb dem landwirtschaftlichen Betrieb untergeordnet sei, so Maritta Borhauer.
Andere Winzer hätten gezeigt, dass Betriebe auch erweitern könnten, ohne das Landschaftsbild massiv zu verunstalten, erklärt der Stadtbildverein, der nun auf eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums wartet.