Sehr geehrter Herr Bürgermeisterkandidat,

zwei Aussiedlungsvorhaben in der Eltviller Gemarkung (Hirt Gebhardt – Staatsweingüter Hessen) haben in den letzten zwei Jahren die Bürger erschüttert.

Dem Stadtbildverein Eltville ist es in diesem Zeitraum durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung gelungen, eine Sensibilität bei Politik und Behörden für die Problematik des Genehmigungsverfahrens gemäß  § 35 Baugesetzbuch zu schaffen.

Dieses Engagement werden wir weiter aufrechterhalten.

Zudem sind wir der Meinung, dass -im Interesse unserer Bürger-  der  Schutz der Kulturlandschaft für unseren zukünftigen Bürgermeister  von hohem Stellenwert sein sollte.

Mit einigen gezielten Fragen möchten wir daher erfahren, wie unsere drei Bürgermeisterkandidaten mit diesem Thema in Zukunft umgehen werden. Unser Ziel ist es auch,  damit einen Prozess in Gang zu setzen, der über die Grenzen des Eltviller Stadtgebietes hinaus als Leuchtturmprojekt die zukünftige Entwicklung des Rheingaus prägt.

Sehr geehrter Herr Bürgermeisterkandidat,

1. Halten Sie es für sinnvoll, dass bestimmte Bereiche unserer Heimat Rheingau grundsätzlich vor Bebauung geschützt werden sollen  –  im Hinblick auf Wohnen, Gewerbe und Aussiedeln?

2. Sehen Sie in der Schaffung von Landschaftsschutzgebieten ein Instrument, Einfluss auf zukünftige bauliche Veränderungen im Rheingau zu nehmen?
3. Werden Sie Einfluss nehmen, dass für Aussiedlungsvorhaben geeignete oder weniger geeignete Standorte diskutiert werden, und dass bei der Diskussion und Umsetzung dieser Standorte das Gemeinwohl und der Schutz der Kulturlandschaft Vorrang vor dem wirtschaftlichen Interesse des Aussiedlers hat?

4. In anderen Weinbauregionen Deutschlands erwirbt die Stadt Flächen, die für die Aussiedlung geeignet sind und die Kulturlandschaft schonen. Diese und gleichwertige, bereits im Eigentum der Stadt befindliche Flächen können an Aussiedler veräußert werden.
Aufgrund dieser, durch die Stadt geschaffenen Möglichkeit des Aussiedelns, kann das öffentliche Interesse höher eingestuft werden, als eine Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch.
Würden Sie sich für dieses Vorgehen in Eltville einsetzen?
Sehr geehrter Herr Bürgermeisterkandidat, anbei finden Sie einen Plan mit Vorschlägen des Vereins zur Errichtung von Landschaftsschutzgebieten im Bereich Eltville, zu dem wir Sie gerne um Stellungnahme bitten. Wir erlauben uns dieses Schreiben und den Plan den Medien weiterzuleiten.

Für eine Antwort bis zum 19. Februar wären wir Ihnen sehr verbunden, wir möchten diese gerne in der Öffentlichkeit diskutieren.