“Bleiben bei unserer Auffassung“

AUSSIEDLUNGEN Der Eltviller Stadtbildverein bekräftigt seine Forderung nach einem Landschaftsschutzgebiet

ELTVILLE – (olko). Der Verein zur Erhaltung des Eltviller Stadtbildes und der Eltviller Rheinuferlandschaft hält an seiner Forderung nach einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) in der Gemarkung Eltville fest. „Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass ein Landschaftsschutzgebiet der Kreisverwaltung und den Kommunen die Möglichkeit bietet, Bauen im Außenbereich zu kontrollieren und eine Bebauung auch unter Betrachtung des Paragrafen 35 nur in Ausnahmesituationen zuzulassen“, heißt es in einer Mitteilung.

Jüngst hat der Verein einen Vorschlag für mögliche Landschaftsschutzgebiete in Eltville und den Stadtteilen vorgelegt (siehe Grafik). Die Gruppe hat sich den Erhalt der Rheingauer Kulturlandschaft auf die Fahnen geschrieben. Aussiedlungen von Winzern in die Weinberge sieht sie kritisch und ist der Meinung, dass die Behörden den Paragrafen 35 Baugesetzbuch, in dem Aussiedlungen als privilegierte Bauvorhaben geregelt sind, zu großzügig auslegen.

Ein Landschaftsschutzgebiet wurde schon 2017 gefordert

Anfang 2017 hatte der Stadtbildverein die Forderung nach einem LSG „Sonnenberg/Steinheim“ erhoben, um das Bauen im Außenbereich nach Paragraf 35 durch die Kommunen kontrollierbar zu machen. Doch der politische Wille, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, sei damals sowohl auf regionaler Ebene als auch beim Regierungspräsidium Darmstadt „nicht vorhanden gewesen“.

Unisono sei ein LSG als unbrauchbares Instrument für die Kommunen angesehen worden, ohne näher darauf einzugehen, moniert der Verein, der bei seinen Argumenten bleibt. Er führt etwa an, dass die Flurbereinigung aus vielen schmalen Parzellen große zusammenhängende Flächen gemacht habe. So verwundere es nicht, dass der Anreiz gestiegen sei, im Außenbereich zu bauen. Zumal die Bauaufsicht den Paragrafen „sehr lax auslegt“.

Der Verein erinnert an das alte, 2006 aufgehobene LSG „Rhein-Taunus“. Das habe großzügig Flächen außerhalb der Bebauung umfasst und somit die Baumöglichkeit eingeschränkt. Laut dem Verein hat Wiesbaden die Notwendigkeit eines Schutzgebiets erkannt und 2010 eines eingerichtet. Es schmiege sich eng an die Bebauung an und umfasse Weinbergsflächen. Als Schutzzweck nenne es etwa die Sicherung und Wiederherstellung der von einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung geprägten Kulturlandschaft.

Der Verein weist ferner darauf hin, dass an der südlichen Weinstraße bei St. Martin vor dem Hintergrund privilegierter Aussiedlungsvorhaben von Weinbaubetrieben ein LSG verabschiedet worden sei. Schutzzweck sei etwa der Erhalt des Landschaftsbildes und dessen Schutz vor visueller Beeinträchtigung durch Bebauung oder sonstige Nutzungsänderung. Es sei vor allem verboten, bauliche Anlagen zu errichten.

Zudem sieht der Verein seine Position durch höchstrichterliche Rechtsprechung unterstützt. Belange von Naturschutz und Landschaftspflege könnten im Sinne des Paragrafen 35 im Außenbereich privilegierten Vorhaben entgegenstehen.

Inzwischen hätten sich die politisch Verantwortlichen in Eltville und Oestrich-Winkel „unserem Blick in die Zukunft“ angenähert. So fänden in Eltville Gespräche mit Winzern statt, auch stelle die Stadt eine Fläche für Aussiedlungen bereit.

Derzeit arbeite man an einem Kriterienkatalog, der Verwaltungen ein Instrument an die Hand geben soll, Aussiedlungsvorhaben auf rechtlicher Grundlage zu prüfen. Im Herbst will der Verein in Fortführung des Symposiums „Bauen im Außenbereich – Was geht – Was geht nicht?“, ein neues Symposium anbieten. Eltvilles Bürgermeister Patrick Kunkel (CDU) hatte jüngst erklärt, dass die Ausweisung eines LSG das Recht von Winzern zum Bauen im Außenbereich nicht aushebele