Radfahren am Rhein und Bauen im Außenbereich

Nach sieben Jahren hat das Stadtparlament in Oestrich-Winkel nun zum ersten Mal offiziell festgestellt, dass auf dem Leinpfad die Fußgänger durch Radfahrer verdrängt werden. Auf diese Problematik hatte der Stadtbildverein bereits in der Planungsphase mehrfach hingewiesen und gefordert, dass man Fußgänger und Radfahrer überall trennt, wo dies machbar ist, und ansonsten den Asphaltstreifen in einer größeren Breite herstellt. Unser wichtigster Ansprechpartner war seinerzeit Paul Weimann als Vorsitzender des Zweckverbands Rheingau. Herr Weimann lehnte alle unsere Verbesserungsvorschläge ab, ungeachtet der Tatsache, dass er als Bürgermeister von Oestrich-Winkel besser weiß als jeder andere, wie eine vormals hoch attraktive Stadt durch eine falsche verkehrspolitische Entscheidung zur Zweitklassigkeit degradiert wurde: Die Brentanos würden sich heute als Standort für ihre Sommerresidenz gewiß nicht mehr Oestrich-Winkel auswählen.

Felix Alta Villa ! Wie schon beim Bau der Umgehungsstraße wurde in Eltville aufgrund des Engagements des Stadtbildvereins auch hinsichtlich des Radwegs eine vernünftige Lösung verwirklicht. Ohne den Stadtbildverein wäre der zweite Radweg neben der alten B 42 zwischen Eltville und Walluf niemals gebaut worden. Dieser zweite Radweg ist die Voraussetzung dafür, dass heute alle Fernradwege hier verlaufen und nicht auf dem Leinpfad. Beharrlich verfolgt der Stadtbildverein das Ziel hier Schilder aufzustellen mit dem Hinweis „Radfahren erlaubt – Fußgänger haben Vorrang“, um im Rheingau wenigstens einen Bereich zu schaffen, wo sich Fußgänger am Rhein wohlfühlen.

Wie schon bei der Planung des Radwegs am Rhein spielt Paul Weiman auch heute wieder eine zentrale Rolle bei einem ganz anderen Thema, nämlich dem „Bauen im Außenbereich“, diesmal als Vorsitzender der Verbandsversammlung des Zweckverbands Rheingau. Aufgrund seiner politischen Laufbahn (Bürgermeister und Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes) sowie des Umstandes, dass er Jurist ist, konnte er sich in den letzten Monaten als Autorität in Sachen Bauen im Außenbereich etablieren.

Nach seiner Aussage ist es so, dass das Kreisbauamt keine Möglichkeit besitzt, ein Bauvorhaben in der Landschaft zu untersagen und einen Winzer auf einen alternativen Standort zu verweisen. Das Amt sei vom Gesetz zu einer Baugenehmigung gezwungen und habe keine Möglichkeit, Dimension, Baustil, Betriebsgröße und tatsächliche Nutzung zu prüfen. Mit dieser falschen Aussage liefert er der Genehmigungsbehörde des Kreises die Legitimation sämtliche Bauvorhaben der Winzer im Außenbereich zu genehmigen und schafft damit die Voraussetzung zur weiter fortschreitenden Zerstörung des Rheingaus.

Von der Genehmigungsbehöde des Kreises erwarten wir, dass sie sich nicht an unzutreffenden Beurteilungen von Paul Weimann orientiert und an juristischen Gefälligkeitsgutachten der Winzerschaft, sondern an den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, sowie höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes, die es gestatten landschaftszerstörenden Projekten im Außenbereich die Genehmigung zu versagen.