PM – Gutenbergkreisel

Am 08. März ging am Gutenbergplatz in Eltville ein Verkehrskreisel in Betrieb. Vom Grundsatz her befürwortet der Stadtbildverein dieses neue Verkehrskonzept am östlichen Stadtentree. Allerdings wurde hier von der Stadt Eltville lediglich eine Art Kreisfahrbahn geschaffen, auf die man den Begriff „Kreisverkehr“ nicht wirklich anwenden kann. Im Mittelpunkt der Planungen stand stattdessen ganz offensichtlich das Bemühen, mit möglichst geringen Kosten auszukommen. Nur so ist es erklärbar, dass die Planer des Gutenbergkreisel die allgemein anerkannten Qualitätsstandards für Kreisverkehre ignoriert haben. Herausgekommen ist eine Verkehrsführung, die insbesondere für Radfahrende äußerst gefährlich ist. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass der Gutenbergplatz von sehr vielen Radfahrenden als eine Art Drehscheibe genutzt wird, wo man von unterschiedlichen Richtungen ein- und ausfährt. Und auch der Eltviller Schulweg führt über diesen Platz. Touristen, die auf dem Parkplatz Weinhohle parken und zum Eltviller Rheinufer möchten, sowie sonstige Fußgänger queren den Gutenbergplatz.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen versucht solchen Fehlleistungen, wie sie jetzt auf dem Gutenbergplatz verwirklicht wurden, entgegenzuwirken, indem es den Straßenverkehrsbehörden „Qualitätsstandards und Musterlösungen“ an die Hand gibt, die diese bei den Planungen berücksichtigen müssen. So liegen schon seit Jahren detailliert ausgearbeitete Musterlösungen für Kreisverkehre vor. Diese Vorlagen sind lediglich den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Außerdem wird in den „Qualitätsstandards und Musterlösungen“ darauf hingewiesen, dass Radfahrstreifen, die auf einen Kreisel zuführen „vor dem Kreisverkehr auf die Fahrbahn zu führen sind. Zu- und Ausfahrten sowie die Kreisfahrbahn sind so zu gestalten, dass Radfahrende nicht überholt werden können.“ Die Verkehrsplaner der Stadt Eltville bauen so, als würden diese Vorschriften nicht existieren.

Dabei muss man bei der baulichen Gestaltung eines Verkehrskreisels immer bedenken, dass die Radfahrenden eine heterogene Nutzergruppe darstellen, bestehend aus Pendlern, Freizeitfahrern, Familien mit Anhängern und Schulkindern. Diese verschiedenen Gruppen/Personen haben je nach Fahrkönnen und Erfahrung stark unterschiedliche Anforderungen an die Fahrradinfrastruktur und unterschiedliche Sicherheitsempfinden. Bei einem Kreisel ist speziell, dass die Fahrradinfrastruktur vor dem Kreisel aufgelöst wird und die Radfahrenden sich mit dem Kfz-Verkehr verflechten müssen. Dies ist für viele Radfahrende sehr anspruchsvoll. Eine niedrige Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs in der Zufahrt erleichtert das Verflechten des Fahrradverkehrs mit dem motorisierten Verkehr ganz wesentlich. Dazu ist es erforderlich, dass die Einfahrt nur eine geringe Breite aufweist und möglichst senkrecht zur Kreiselfahrbahn geführt wird. Auf dem Gutenbergplatz hingegen werden alle Zufahrten in Überbreiten tangential auf den Kreisel geleitet. Die gefährlichsten Situationen ergeben sich dann, wenn Autofahrer im Kreisel überholen und dann bei der Ausfahrt Radler schneiden, die im Kreisel weiterfahren. Daher dürfen niemals markierte Schutzstreifen in der Kreisfahrbahn angelegt werden, so wie das im Gutenbergkreisel der Fall ist.

Wir müssen konstatieren, dass die Stadt Eltville beim sogenannten Gutenbergkreisel die hessischen „Qualitätsstandards und Musterlösungen“ nicht berücksichtigt hat. Diese Entscheidung geht zu Lasten der Sicherheit für die Radfahrenden. Spätestens dann, wenn im Bereich des Kreisels ein Radler durch einen Unfall zu Schaden kommen, müssen die Verantwortlichen dieses Verhalten erklären. Der Stadtbildverein vertritt allerdings die Meinung, dass der Gutenbergkreisel schnellstmöglich im Sinne der hessischen „Qualitätsstandards und Musterlösungen“ umzugestalten ist. Hierbei sollte auch daran gedacht werden, dass dessen Einfahrten bzw. Ausfahrten geringer Breite so lang ausgeführt werden, dass dort Zebrastreifen für Fußgänger verwirklicht werden können.