Am 14.02.2014 berichtet der WK auf Seite 9 seiner Rheingau-Ausgabe, dass in
Erbach eine Arbeitsgemeinschaft „Energiezukunft Rheingau“ gegründet worden
ist. Der Eltviller Standort auf dem Taunuskamm wird für bestens geeignet
gehalten. Bis zu acht Windkraftanlagen sollen im Stadtwald möglich sein und
der Stadt jährliche Einnahmen von mehreren 100.000 Euro bescheren.
Wir lehnen diese Überlegungen ab und geben folgendes zu Bedenken:
Der Rheingau hat seit über tausend Jahren seine heutige Gestalt angenommen.
Trotz mancher Fehlentwicklungen ist noch so viel Substanz übrig geblieben, um
seine einzigartige Schönheit und Harmonie erkennen zu können.
Tausende Urlauber, Besucher und Freunde des Rheingaus zieht es, besonders in
der wärmeren Jahreszeit, immer wieder in seinen Bann.
Dazu gehört auch seine gegliederte Anordnung, beginnend vom Rhein, über
Dörfer und Städte, die Weinberge und die bewaldeten Höhen. Seine Silhouette ist
einmalig und verträgt keine Windräder auf seinen Höhen.
Bezeichnend ist, dass die Windkraftbefürworter besonders den Profit
herausstellen.
Ja, mit Windrädern kann man auf Kosten der Stromverbraucher, also in erster
Linie der Bürger auch von Eltville, „ein hübsches Sümmchen“ vereinnahmen.
Besonders perfide wird es aus unserer Sicht, wenn man damit Bürger „ködern“
will, sich doch besonders gewinnbringend mit „Kapital“ zu beteiligen, um an dem
„Boom“ (neudeutsch: Hype), an der optischen Ausbeutung der Natur,
teilzunehmen.
Der Preis wäre aber die weitere Zerstörung einer gewachsenen Kulturlandschaft.
Bereits anlässlich des Baues der Umgehungsstraße vor über 25 Jahren, die zunächst
am Rheinufer zwischen Walluf und Eltville verlaufen sollte, war die Bedeutung und der
Wert des Kulturgutes „Rheinuferlandschaft“ bestimmten Kreisen in der Bevölkerung
nicht oder nur schwer vermittelbar.
FAZ-Mitherausgeber Karl Korn sprach daher seinerzeit völlig zutreffend von einem
„Kulturkampf“.
Daran fühlen wir uns bei der gegenwärtigen Diskussion um Windräder auf dem
Taunuskamm erinnert.
Wie beim Eltviller Rheinufer handelt es sich beim Rheingau um ein zu schützendes
„Kulturgut“, welches durch Windräder erheblich in Mitleidenschaft gezogen würde.
Ein Kulturgut entsteht nicht erst dadurch, dass es eine Anerkennung durch die
UNESCO erfährt. Das hohe Gut Rheingauer Kulturlandschaft muss den gleichen Schutz
genießen, der dem Weltkulturerbe „Mittelrheintal“ zuteilwird.