„Zwischen Walluf und Eltville zeigt der Leinpfad aufgrund der relativ steilen, seit dem 19. Jh. meist durch hohe Grundstücksmauern befestigten Uferformation noch weitgehend seinen ursprünglichen Verlauf.“ So steht es in der Denkmaltopographie des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen. Auf den Plänen der Behörde ist nicht nur der Leinpfad selbst als denkmalgeschützt ausgewiesen; die hohen Stützmauern, als „bedeutendes Element der Rheinuferlandschaft“, werden auf den Plänen besonders hervorgehoben und zwar durchlaufend, ohne Ausnahme, von der Burg Crass bis nach Walluf.
Dessen ungeachtet erteilte die Denkmalbehörde ihr Einvernehmen zur Montage von etwa einen Meter hohen Blechplatten auf der denkmalgeschützten Ufermauer des Grundstücks Wallufer Straße 21. Wir sind fassungslos, dass die Denkmalbehörde eine dermaßen hässliche Baumaßnahme gutheißt. Schließlich ist es deren Kern-Aufgabe dafür zu sorgen, „dass geschützte Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden.“
Erschwerend hinzu kommt, dass es für diese Baumaßnahme keinerlei Notwendigkeit gibt. Sie entstammt allein einer Laune der Eigentümer, die bereits zuvor auf ihrer nicht-denkmalgeschützten Mauer auf der Nordseite ihres Anwesens ähnliche Blechplatten installiert hatten und die in Blechplatten ganz offensichtlich eine chice Zutat zu ihrem modernistischen Gebäude sehen.
Oder sieht sich die Denkmalbehörde in der Pflicht, den Bewohnern der „Rheingauer Riviera“ darin beizustehen, ihre Anwesen vor den Blicken von kulturbegeisterten Menschen zu verbergen ? Die Denkmalbehörde weiß natürlich, dass sich an diesem Präzedenzfall alle anderen Rheinanlieger zwischen Walluf und Eltville orientieren können. Jeder kann jetzt auf seiner denkmalgeschützten Mauer Blechplatten montieren, falls er das möchte.
Anstatt der Montage von blechernen Sichtblenden die behördliche Absolution zu erteilen, fänden wir es gut, wenn die Denkmalbehörde darauf hinwirken würde, dass die prachtvollen Villen auch künftig vom Leinpfad her einsehbar bleiben. Die Eltviller und ihre Gäste haben sich damit abgefunden, dass sich die Villen zur Nordseite hin abgeschottet haben. Man sollte ihnen nun nicht auch noch mit staatlicher Unterstützung den Blick vom Leinpfad auf die prachtvollen Villen verbauen, so dass sie die „Rheingauer Riviera“ künftig nur noch vom Schiff aus erleben können.
Wir haben den Eindruck, dass die Denkmalbehörde ihre eigene Denkmaltopographie nicht kennt; dort zeigt ein großformatiges Foto (auf Seite 144) die denkmalgeschützte Mauer, die jetzt durch die Blechplatten verunstaltet wurde und darunter wird besonders hingewiesen auf „die Rheinansicht als Schauseite der sog. Rheingauer Riviera, einer durch die naturgegebene Flussuferlage und die planvolle Großzügigkeit der Bebauung herausragenden und einmaligen Situation“.