Mehrheit 

ELTVILLE – Mit dem Eltviller Stadtparlament hat sich die vierte Rheingauer Kommune dagegen ausgesprochen, dass im Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen Vorrangflächen für Windkraftanlagen auf ihren Gemarkungen ausgewiesen werden sollen. Walluf und Rüdesheim fordern sogar die Streichung im gesamten Rheingau. Kiedrich hat für seine Stellungnahme eine Fristverlängerung beantragt, aber im gotischen Weindorf ist der Widerstand programmiert. Nur Geisenheim und Lorch haben Bereiche für Windkraft abgegrenzt und wollen einen Beitrag zur Energiewende leisten. Schon in ihrer ersten Stellungnahme zum Teilplan hatte die Stadt erklärt, sie wolle „keine eigenen Flächen für Windkraftanlagen bereitstellen“ und sich auf das Ergebnis der Bürgerbefragung berufen, bei der allerdings das erforderliche Quorum nicht erreicht worden war.

 Stadt soll Ausweisung von Schutzwald prüfen

„Wir müssen apodiktischer vorgehen“, forderte Rainer Scholl (FDP) eine noch deutlichere Positionierung. Das sahen auch CDU, Bürgerliste sowie FEB so: Windvorrangflächen sollen von vornherein ausgeschlossen werden. SPD und Grüne stimmten gegen die von der Mehrheit beschlossene Stellungnahme.

Auf Antrag der CDU soll die Verwaltung zudem prüfen, ob der Eltviller Stadtwald als Schutzwald ausgewiesen werden kann und welche Konsequenzen sich daraus ergäben. Dafür sprach sich auch Klaus Opitz (FEB) aus. Die Grünen kündigten an, in einer der nächsten Stadtverordnetenversammlungen wieder eine Bürgerbefragung zu beantragen.

Auch die Ortsbeiräte Martinsthal und Rauenthal hatten zuvor explizit gefordert, Windvorrangflächen zu streichen. In der Vorrangfläche 2-343 befinde sich das einzige großflächige Vorkommen von Esskastanien in Hessen. Die Kastanienallee, die „Rheingauer Chaussee“, sei eine historische Handelsstraße. Diese „ist dann Geschichte“, würden Windräder gebaut, warnte der Rauenthaler Stadtverordnete Scholl. Zudem seien sämtliche Vorrangflächen Schürfgebiete für Trinkwasserquellen.

Alexander Koziol (CDU) widersprach der Argumentation, dass bei einer Nichtausweisung von Windvorranggebieten grundsätzlich auf allen Flächen Windräder als privilegierte Vorhaben beantragt werden könnten. Die Sperrwirkung beziehe sich auf den Geltungsbereich des Regionalplans insgesamt. Vorrangflächen in anderen Gebieten würden Windräder in Eltville ausschließen. Wenn freilich das Ziel von zwei Prozent der Landesfläche nicht erreicht werde und ein Regionalplan somit unwirksam sei, dann könnten überall im Rheintal Windräder nach Paragraf 35 Baugesetzbuch beantragt werden, sagte Guntram Althoff (Grüne). Die CDU sei „nicht gegen Windkraft per se“, so Koziol, aber gegen Windräder auf Eltviller Gebiet.

Matthias Hannes (SPD) sprach von einer Schauveranstaltung. Denn über die Vorrangflächen entscheide die Regionalversammlung Südhessen und dort falle das Votum der CDU-Vertreter anders aus. Die ursprüngliche Stellungnahme, dass Eltville auf Flächen in städtischem Eigentum keine Windkraft wolle, sei ehrlicher gewesen. Was sei unehrlich daran, in einem Verfahren, in dem die Stadt angehört werde, deutlich seine Meinung zu äußern, entgegneten Koziol und Scholl. Ralf Bachmann (SPD) gab zu bedenken, dass ohnehin jeder ökologische Aspekt von Fachbehörden geprüft werde. Ein Großteil der infrage kommenden Flächen bestehe aus Douglasien-Monokultur und sei „Industriewald“.

Im zweiten Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien werden drei Vorrangflächen ausgewiesen (2-343, 2-439 und 2-414g). Die größte Vorrangfläche liegt im Bereich der „Dreibornsköpfe“ und umfasst 273 Hektar, der Anteil auf Eltviller Gemarkung beträgt 145 Hektar, der andere Teil liegt auf Kiedricher Gebiet. Weiter östlich schließt sich noch ein kleineres 48 Hektar großes Vorranggebiet an, das zum größten Teil zur Rauenthaler Gemarkung gehört. Die von Martinsthal auf Walluf ausgedehnte Fläche 2-343 wird auch von der Nachbarkommune entschieden abgelehnt.